Grundsätze der Beteiligung

Als ein konkretes Ergebnis einer Open-Space-Konferenz im Jahr 2011 wurden die folgenden Grundsätze der Bürgerbeteiligung in Potsdam formuliert. Sie waren auch Bestandteil des Beschlusses zur Schaffung der WerkStadt für Beteiligung waren. 

Die Grundsätze gelten Richtschnur und Orientierung beim Thema Bürgerbeteiligung in Potsdam:

Die Bürger/innen brauchen die Gewissheit, dass ihre Vorschläge und Beiträge von der Stadtpolitik und Stadtverwaltung Gehör finden und auch ernstgenommen werden. Bürgerbeteiligung als Ergänzung zu den bestehenden Formen der repräsentativen Demokratie braucht demnach eine verbindlich festgelegte Grundlage. Dazu sollte es zunächst einen grundsätzlichen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung geben, der die Verbindlichkeit von Beteiligungsverfahren regelt. Für einzelne Beteiligungsverfahren (z.B. Workshops, Werkstattverfahren, usw.) braucht es einen Handlungsrahmen (z.B. durch Kooperationsvereinbarungen), der beschreibt, welche Einflussmöglichkeiten konkret bestehen und welche nicht. Eine klare Verbindlichkeit erhöht die Akzeptanz und Bereitschaft zur Beteiligung.

Eine frühzeitige Einbeziehung der Einwohner/innen fehlt derzeit oftmals, ist jedoch erstrebenswert, damit Entscheidungen zu Fragestellungen gemeinsam erarbeitet werden und nicht im Nachhinein über schon beschlossene Sachverhalte debattiert wird.

Um eine Diskussion auf Augenhöhe führen zu können, ist eine umfassende Information über alle Belange zu der jeweiligen Fragestellung unerlässlich. Alle relevanten Informationen sollen daher in einem frühen Stadium bereitgestellt und verständlich aufbereitet werden. Dabei ist auf einen gegenseitigen Informationsfluss zu achten, bei dem auch die Verwaltung und die Politik Kenntnisse über die Diskussion im Beteiligungsverfahren bekommen, die ähnlich verständlich aufbereitet werden müssen. Der Zugang zu Informationen soll ohne Barrieren möglich sein.

Die Kommunikationsform soll offen, direkt, persönlich und proaktiv/initiativ sein. Die Umgangsformen in Beteiligungsverfahren sollen sachlich und konstruktiv sein. Dabei sollen Vorwürfe vermieden und es soll einander gegenseitig ohne Misstrauen begegnet werden. Verschiedene Sichtweisen auf ein Thema sollen gleichberechtigt behandelt werden. Alle Beteiligten sollen mit ihren Bedürfnissen wahrgenommen, anerkannt und ernst genommen werden.

Bürgerbeteiligung setzt die Einbeziehung von möglichst vielen Interessierten voraus. Das Ziel muss sein, nicht über, sondern mit den Menschen in den Dialog über ihre Wünsche, Vorstellungen und Ideen zu treten. Dabei sollen alle mitgenommen werden. Je nach Thema, Gruppe der Betroffenen und Fragestellung sind dafür unterschiedliche Herangehensweisen und Ansätze im Verfahren zu überlegen. Die Hindernisse sich einzubringen (mangelnde Zeit, eingeschränkte Mobilität, Sprachhemmnisse, Kenntnisstand) sollen abgebaut werden.

Die an Beteiligungsverfahren beteiligten Personen aus Verwaltung, Bürgerschaft und Politik sollten eine gemeinsame Kultur der Anerkennung und Wertschätzung entwickeln. So sollte z.B. das Engagement von Mitarbeiter/innen aus der Stadtverwaltung auch innerhalb der Verwaltung Anerkennung finden.

Alle Bevölkerungsgruppen sollen gleichberechtigt in Beteiligungsverfahren einbezogen werden. Bürgerbeteiligung soll so zur Einwohner/innen-Beteiligung werden. Eine gleichberechtigte Beteiligung muss darauf abzielen, dass alle Einwohner/innen der Stadt unabhängig von Herkunft, Einkommen, Geschlecht, Alter, Sprachfähigkeit die gleichen Chancen haben, sich in die Gestaltung ihres direkten Lebensumfeldes einzubringen. Dazu müssen die Strukturen der Beteiligung darauf ausgerichtet sein, benachteiligte Gruppen – wie zum Beispiel Jugendliche, Senior/innen, Nicht-Deutsche-Staatsbürger/innen etc. – verstärkt einzubeziehen und ihnen den Zugang zu Möglichkeiten der Teilhabe zu erleichtern.

 

Hier finden Sie weitere Infos und einen Rückblick zur Entstehung des Modellprojekts Strukturierte Bürgerbeteiligung in Potsdam.